ALLGEMEINE REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

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ALLGEMEINE REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER SUN EVENTS SRL

Sehr geehrter Reisegast,

Wir freuen uns, Sie als  SUN EVENTS Reisegast begrüßen zu dürfen und danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir haben Ihre Reise sorgfältig geplant und alle für Ihre Zufriedenheit notwendigen Maßnahmen getroffen. Nachfolgend möchten wir Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen erläutern, wobei Sie auch Hinweise auf die rechtlichen Bestimmungen finden werden. Wir bitten Sie alle Punkte sorgfältig zu lesen.

1. Rechtsgrundlagen

Mit der Annahme und Unterzeichnung des Reisevertrags, akzeptieren Sie auch die nachfolgenden Regeln, die die rechtlichen Bestimmungen des Kaufs und Verkaufs eines Reisepakets oder einzelner touristischer Dienstleistungen gemäß Art. 3 der gesetzlichen Verordnung n° 1084 vom  27/12/1977, die das in Brüssel am 23.4.1970 unterzeichnete Internationale Abkommen des Reisevertrags (CCV) ratifiziert und vollzieht, in den anwendbaren Fällen, regeln. Hinzugezogen wird auch der Tourismus Code (Art. 32-51) and die darauf folgende Ergänzungen.

2. Reservierung

Die Reservierung muss in das gelieferte Buchungsformular eingetragen werden. Bei einem elektronischem Format muss das Formular von dem Kunden komplett ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die Buchung gilt als abgeschlossen, sobald Sun Events eine schriftliche Bestätigung, auch per Mail, an den Kunden sendet. 

Alle Informationen, die das Reisepaket oder die einzelnen touristischen Leistungen betreffen und die nicht in den Vertragsunterlagen, Broschüren oder anderen schriftlichen Mitteilungen enthalten sind, werden von Sun Events vor Reiseantritt zur Verfügung gestellt.

3. Bezahlung    

Aus den Unterlagen geht weiterhin hervor, dass die Anzahlung pro Person bei fester Buchung, bzw. Bestätigung geleistet werden muss. Die Restzahlung ist laut Angebot vor Ankunft fällig, wenn nicht anders vertraglich festgelegt. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Sun Events berechtigt, nach einmaliger Mahnung sofort vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit den im Vertrag festgelegten Rücktritts- und Bearbeitungskosten zu belasten. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist auch Voraussetzung für die Aushändigung der Unterlagen.

4. Preise

Der Reisepaketpreis oder der Preis der touristischen Dienstleistungen geht aus dem Vertrag hervor und bezieht sich auf den Katalog, das eventuell angebotene maßgeschneiderte Reiseprogramm oder die nachfolgende Korrespondenz.  Preisänderungen können bis 20 Tag vor Anreise und nur aus nachfolgenden Gründen eintreten:
Transportkosten, inklusiv Benzinpreise

Gebühren bei einigen touristischen Dienstleistungen   

Wechselkursänderungen

Änderungen der Mehrwertsteuer auf Grund eines Regierungsbeschlusses nach Reisevertragsbestätigung   

Eine Preiserhöhung darf 10% des Reisepreises oder des Preises der einzelnen Dienstleistungen nicht überschreiten.

5. Reisepaketpreisänderungen oder Annullierungen vor Anreise

Vor Anreise muss Sun Events den Kunden sofort schriftlich über wesentliche Änderungen einer oder mehrerer im Vertrag enthalten Dienstleistungen, informieren. Die Änderung muss erklärt und begründet werden.

Sollte der Kunde die vorgeschlagene Änderung nicht akzeptieren, so kann er vom Reisevertrag zurücktreten und die angezahlte Gesamtsumme gemäß Art. 6 zurückverlangen.
Der Kunde kann dieses Recht auch bei Nichterreichen der im Katalog oder im Programm genannten Mindestteilnehmeranzahl bei Gruppenreisen geltend machen. Eine Entschädigung, bzw. Rückerstattung kann in keinem Fall den doppelten Betrag der angezahlten Summen überschreiten.

Das Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl bei Gruppenreisen muss dem Kunden mindestens 30 Tage vor Anreise mitgeteilt werden und der angezahlte Betrag kann, mit dem Einverständnis des Kunden auf eine, innerhalb 12 Monate stattfindende Alternativreise, angerechnet werden.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reiseantritt/Stornokosten

Der Kunde kann in jedem Moment vor Reiseantritt von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Rücktritt nicht wegen wesentlichen Änderungen eines oder mehreren Vertragsbestandteilen, die grundlegend für die Nutzung der Dienstleistungen sind, oder wegen einer über 10% liegenden Preiserhöhung, erfolgt.  In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet die vorgesehenen Bearbeitungskosten und Stornogebühren zu bezahlen. Sobald Sun Events die schriftliche Kündigung erhält, treten die im jeweiligen Vertrag/Angebot festgelegten Stornogebühren in Kraft.

Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung und es gelten die im Vertrag aufgelisteten  Stornokosten.

7. Reiserücktrittskosten-Versicherung und Reisekrankenversicherung

Wenn nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt, sind keine Versicherungen im Reisepreis inbegriffen. Es ist daher ratsam diese Versicherungen bei Buchung abzuschließen. Der Kunde kann seine Rechte nur gegenüber der Versicherung geltend machen und jeder Kunde ist verpflichtet für eine geeignete Reiserücktrittskosten-Versicherung und Reisekrankenversicherungen zu sorgen.

8. Änderungen nach Anreise

Sollte Sun Events nicht in der Lage sein, außer bei Verschulden des Kunden, einen wesentlichen Teil der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen zu liefern, so ist Sun Events verpflichtet für Alternativen ohne Zusatzkosten für den Kunden, Sorge zu tragen. Bei zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, die sich definitiv schlechter als vorgesehen erweisen, wird Sun Events dem Kunden die Differenz zwischen der gezahlten Summe und dem effektiven erhaltenen Wert, zurückerstatten. Sollte es keine alternative Lösung geben oder die vorgeschlagene Alternative wird nicht vom Kunden akzeptiert, so muss Sun Events dafür sorgen eine gleichwertige Lösung, ohne zusätzliche Kosten, anzubieten.

9. Ersatzperson

Kunden, die auf die gebuchten Leistungen verzichten, können eine Ersatzperson nennen, vorausgesetzt dass:

a. Sun Events eine schriftliche Mitteilung mit den neuen Daten mindestens 4 Wochen vor Reiseantritt erhält;

b. die Ersatzperson alle notwendigen Konditionen zur Nutzung der gebuchten Dienstleistungen erfüllt  (ex art. 89 Cod. Consumo) insbesondere mit Bezug auf Pass bzw. Ausweis, Visa, und ärztliche Attests, wo notwendig;

c. die Ersatzperson muss Sun Events alle aufkommenden, notifizierten Kosten für diese Änderung zahlen.

Die zurücktretende Person und die Ersatzperson sind beide für die Zahlung des gesamten, im Vertrag ausgewiesenen Betrags, verantwortlich.